Ratgeber
Was darf ein Schlüsseldienst kosten?
Verbraucherschützer nennen klare Grenzen: Eine einfache Türöffnung sollte werktags nicht mehr als 150 Euro kosten. Hier erfahren Sie, welche Preise seriös sind, welche Posten auf der Rechnung nichts verloren haben und wie Sie sich gegen überhöhte Forderungen wehren.
Eine einfache Türöffnung, also die zugefallene, nicht abgeschlossene Tür, sollte werktags tagsüber nach Einschätzung der Verbraucherzentrale nicht mehr als 150 Euro kosten. Der Bundesverband Metall empfiehlt laut Wikipedia sogar höchstens 127 Euro, die Polizei nennt als Orientierung bis 120 Euro. Abends, nachts und am Wochenende sind Zuschläge zulässig, die den üblichen Preis aber höchstens verdoppeln dürfen. Verlangt jemand für eine simple Öffnung dagegen mehrere hundert oder gar über tausend Euro, nutzt er in aller Regel Ihre Notlage aus. Dieser Ratgeber zeigt, welche Preise seriös sind, woraus sie bestehen, woran Sie Abzocke erkennen und welche Rechte Sie bei einer überhöhten Rechnung haben.
Wie groß die Spanne am Markt ist, zeigt ein dokumentierter Fall der Verbraucherzentrale: Eine Verbraucherin zahlte fast 800 Euro für eine einfache Türnotöffnung. Die Angaben auf der Rechnung waren frei erfunden. Damit Ihnen das nicht passiert, lohnt ein genauer Blick auf die Zahlen, die Verbraucherschützer und Polizei für angemessen halten.
Was eine Türöffnung kosten darf: die Orientierungswerte
Die Verbraucherzentrale formuliert es in ihrer Infothek zu Schlüsseldiensten deutlich: Das Öffnen einer Tür ist nicht zeitaufwendig und sollte an einem Werktag 150 Euro nicht überschreiten. Der Bundesverband Metall nennt laut Wikipedia als empfohlenen Höchstpreis für die einfache Türöffnung tagsüber 127 Euro. Die Polizei gibt als Orientierung an: montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr bis 120 Euro, abends, nachts und am Wochenende rund 200 Euro.
|
Orientierung von |
Werktags tagsüber |
Abends, nachts, Wochenende |
|---|---|---|
|
Verbraucherzentrale |
bis 150 € |
Zuschlag zulässig, höchstens 100 % des üblichen Preises |
|
Bundesverband Metall (laut Wikipedia) |
höchstens 127 € empfohlen |
keine Angabe |
|
Polizei |
bis 120 € |
rund 200 € |
Alle Werte beziehen sich auf die einfache Türöffnung, also die zugefallene Tür. Ist die Tür abgeschlossen oder das Schloss beschädigt, kann der Aufwand höher liegen. Ein seriöser Betrieb sagt Ihnen das aber schon am Telefon und nennt trotzdem einen verbindlichen Preis, bevor er losfährt.
Woraus sich ein seriöser Preis zusammensetzt
Ein fairer Festpreis deckt alles ab, was zur Öffnung gehört: die Anfahrt, die Arbeit vor Ort und die Mehrwertsteuer. Findet der Einsatz abends, nachts oder am Wochenende statt, darf ein Zuschlag hinzukommen, nach Angaben der Verbraucherzentrale jedoch höchstens 100 Prozent der üblichen Vergütung. Was das für Nacht- und Feiertagseinsätze im Einzelnen bedeutet, lesen Sie im Ratgeber Notdienst-Kosten.
Bestimmte Posten haben auf einer Rechnung dagegen nichts verloren. Laut Verbraucherzentrale nicht erlaubt beziehungsweise nicht hinnehmbar sind:
Woran Sie Abzocke erkennen
Hinter überteuerten Türöffnungen stecken häufig überregionale Callcenter-Dienste, die Ortsansässigkeit nur vortäuschen: Sie werben mit falschen lokalen Adressen und kaufen sich Anzeigenplätze ganz oben in den Suchergebnissen. Vor Ort wird dann gern ein unnötiger Schloss- oder Zylindertausch aufgedrängt und sofortige Barzahlung gefordert. Hinzu kommt: „Schlüsseldienst“ ist keine geschützte Berufsbezeichnung, sodass sich grundsätzlich jeder so nennen darf. Achten Sie deshalb auf diese Warnsignale:
Wie teuer das wird, zeigen dokumentierte Fälle: Die Wikipedia-Übersicht zum Schlüsseldienst listet Abzocke-Rechnungen über 250 Euro im Rhein-Kreis Neuss, 444 Euro in Köln und 520 Euro in Hamburg. An Feiertagen und Wochenenden verlangen unseriöse Notdienste laut Verbraucherzentrale sogar oft 1.000 Euro und mehr.
Die Verbraucherzentrale merkt trocken an: Eine Nacht im Hotel ist häufig günstiger als eine unseriöse Türnotöffnung. Lassen Sie sich also nicht zu einer schnellen Zusage drängen. Vergleichen dürfen Sie auch nachts.
Überhöhte Rechnung: Diese Rechte haben Sie an der Tür
Wichtigste Regel: Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und zahlen Sie überhöhte Beträge nicht sofort. Einmal gezahltes Geld erhalten Sie nach Erfahrung der Verbraucherzentrale nur schwer zurück, weil oft nicht herauszufinden ist, wer hinter einem unseriösen Notdienst steckt. So gehen Sie stattdessen vor:
Rechnung vor der Unterschrift prüfen
Lesen Sie jede Position in Ruhe durch. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen oder nicht vereinbart haben.
Nicht vereinbarte Posten streichen
Streichen Sie Positionen, die nicht abgesprochen waren, vor der Unterschrift durch. Niemand kann Sie zwingen, nicht vereinbarte Regelungen zu akzeptieren.
Barzahlung verweigern, wenn sie nicht vereinbart war
Barzahlung kann nur verlangt werden, wenn sie vor Arbeitsbeginn vereinbart wurde. Fahren Sie keinesfalls mit dem Monteur zum Geldautomaten.
Bei Drohung oder Nötigung die Polizei rufen
Droht der Monteur oder will er die geöffnete Tür wieder zusperren, rät die Verbraucherzentrale, die Polizei über den Notruf 110 zu rufen.
Anzeige erstatten und Rechnung prüfen lassen
Erstatten Sie bei Verdacht auf Abzocke Anzeige und lassen Sie die Rechnung bei der Verbraucherzentrale prüfen.
Was das Gesetz sagt: Wucher ist nichtig und strafbar
Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom Januar 2020 (Az. 1 StR 113/19) nach Angaben der Verbraucherzentrale klargestellt: Schlüsselnotdienste, die die Notsituation von Verbrauchern ausnutzen, um weit überzogene Rechnungsbeträge zu fordern, betreiben Wucher. Schon das Ausgesperrtsein aus der eigenen Wohnung gilt dabei als Zwangslage. Ein wucherisches Rechtsgeschäft ist nach § 138 BGB nichtig. Wucher ist außerdem nach § 291 StGB eine Straftat, auf die Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe steht.
Wurde vorab gar kein Preis vereinbart, schulden Sie grundsätzlich nicht jeden verlangten Betrag: Nach § 632 Abs. 2 BGB gilt dann in der Regel die übliche Vergütung als vereinbart. Wer auf eine nichtige Preisabrede hin zu viel gezahlt hat, kann das Geld grundsätzlich nach § 812 BGB zurückfordern. Realistisch betrachtet ist das jedoch mühsam: Die Betreiber unseriöser Dienste sind oft nicht greifbar, und Gerichtskosten müssen Sie zunächst vorstrecken. Genau deshalb gilt: besser gar nicht erst unter Druck zahlen.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Und ob am Ende Sie selbst, Ihr Vermieter oder eine Versicherung die Rechnung trägt, ist eine eigene Frage. Die Antworten finden Sie im Ratgeber Wer zahlt den Schlüsseldienst?
Erst die kostenlosen Auswege prüfen
Ehrlich gesagt: Nicht jede zugefallene Tür braucht einen Schlüsseldienst. Bevor Sie irgendeine Nummer wählen, prüfen Sie die Wege, die gar nichts kosten:
Was Sie sonst noch tun können, bevor Sie einen Profi rufen, steht im Ratgeber Ausgesperrt: Was tun? Führt kein Weg an der Türöffnung vorbei, empfiehlt die Verbraucherzentrale: Suchen Sie sich möglichst schon vorher einen lokalen, seit Jahren ansässigen Anbieter heraus und speichern Sie die Nummer. Schildern Sie am Telefon das Problem genau und vereinbaren Sie einen Festpreis inklusive Anfahrt. Nennt der Anbieter keinen Preis, gilt: Finger weg.
Speichern Sie die Nummer eines ortsansässigen Betriebs am besten heute ein und nicht erst, wenn Sie vor der verschlossenen Tür stehen. Wer in der Notlage nicht hektisch suchen muss, landet auch nicht bei einem überteuerten Anzeigen-Anbieter.
Zum Vergleich: die Festpreise bei Guckes in Frankfurt

Öffnungstechnik Piero Guckes, ein Familienbetrieb in Frankfurt-Höchst mit über 35 Jahren Berufserfahrung, arbeitet genau so, wie Verbraucherschützer es empfehlen: Den verbindlichen Festpreis erhalten Sie immer am Telefon, noch vor der Anfahrt. Eine zugefallene Tür kostet tagsüber ab 85 Euro, inklusive Anfahrt und Mehrwertsteuer. Abends, nachts und an Feiertagen liegt der Preis je nach Uhrzeit und Aufwand zwischen 120 und 200 Euro und damit innerhalb der Spannen, die Polizei und Verbraucherschützer für angemessen halten. Anfahrts- oder Zonenaufschläge gibt es nicht. Alle Details finden Sie in der Preisliste für Frankfurt.
Geöffnet wird zuerst zerstörungsfrei; falls ein neuer Schließzylinder wirklich nötig ist oder gewünscht wird, tauscht Guckes ihn direkt im Anschluss. Zur seriösen Arbeitsweise gehören außerdem die Ausweiskontrolle (die Tür wird nur für Berechtigte geöffnet) und eine ordentliche Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Der Notdienst ist werktags von 17:00 bis 08:30 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen erreichbar: Telefon 069 30 79 11.
Häufige Fragen
Festpreis statt böser Überraschung: Türöffnung in Frankfurt
Ausgesperrt? Guckes nennt Ihnen am Telefon einen verbindlichen Festpreis, noch vor der Anfahrt und ohne Anfahrts- oder Zonenaufschlag. Rufen Sie an: 069 30 79 11.

