Ratgeber

Schlüsseldienst Sonntag, nachts oder am Feiertag: Was darf das kosten?

Außerhalb der Geschäftszeiten zahlt man für eine Türöffnung mehr, aber nicht beliebig viel. Dieser Ratgeber zeigt, welche Richtwerte die Verbraucherzentralen nennen, welche Zuschläge erlaubt sind und wann es günstiger ist, einfach bis zum Morgen zu warten.

Die kurze Antwort: Eine einfache Türöffnung darf am Sonntag, nachts oder am Feiertag mehr kosten als werktags, aber nicht beliebig viel. Die Verbraucherzentrale hält für eine zugefallene Tür an einem Werktag bis 150 Euro für angemessen; Zuschläge außerhalb der normalen Arbeitszeit sind zulässig, dürfen die übliche Vergütung laut Verbraucherzentrale aber höchstens verdoppeln. Die Verbraucherzentrale Hamburg nennt 180 Euro nachts oder am Wochenende als „gerade noch angemessen“. Zur Einordnung: Bei Öffnungstechnik Guckes in Frankfurt kostet die zugefallene Tür abends, nachts und an Feiertagen je nach Uhrzeit und Aufwand 120 bis 200 Euro, und zwar als verbindlicher Festpreis vor der Anfahrt.

Dieser Ratgeber ordnet die Zahlen ein: Sie erfahren, wie Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge funktionieren, wie ein seriöser Notdienst-Einsatz abläuft und wann Warten die klügere (und kostenlose) Lösung ist. Wenn Sie gerade akut vor der Tür stehen und schnelle Handgriffe suchen, hilft Ihnen zuerst unsere Sofort-Checkliste Ausgesperrt: Was tun?.

Richtwerte: Das darf eine Türöffnung außerhalb der Geschäftszeiten kosten

Eine gesetzliche Preisliste für Türöffnungen gibt es nicht. Es gibt aber belastbare Richtwerte: Die Verbraucherzentrale schreibt, das Öffnen einer Tür sei nicht zeitaufwendig und sollte an einem Werktag 150 Euro nicht überschreiten. Der Bundesverband Metall empfiehlt für die einfache Türöffnung ohne Notsituation sogar höchstens 127 Euro. Die Verbraucherzentrale Hamburg wiederum hält für eine einfache Türöffnung ohne Schlosstausch 100 Euro tagsüber und 180 Euro am Wochenende oder nachts für „gerade noch angemessen“. Zugleich warnt sie, dass unseriöse Firmen sich eine Türöffnung auch mit 1.000 Euro vergüten lassen.

Zeitpunkt

Richtwerte der Verbraucherzentralen

Festpreis bei Guckes (zugefallene Tür)

Werktag tagsüber

bis 150 € (Verbraucherzentrale); 100 € „gerade noch angemessen“ (VZ Hamburg)

ab 85 € inkl. Anfahrt und MwSt.

Abends / nachts

180 € „gerade noch angemessen“ (VZ Hamburg)

120 bis 200 € je nach Uhrzeit und Aufwand

Sonntag / Feiertag

Zuschlag zulässig, laut Verbraucherzentrale max. 100 % der üblichen Vergütung

120 bis 200 €, verbindlich am Telefon genannt

Wichtig: Diese Werte gelten für die zugefallene, nicht abgeschlossene Tür. Ist die Tür abgeschlossen oder ein Sicherheitsschloss verbaut, steigt der Aufwand. Ein seriöser Betrieb nennt Ihnen dann trotzdem vorab einen verbindlichen Preis am Telefon. Genau so arbeiten wir bei Öffnungstechnik Guckes, einem Familienbetrieb in Frankfurt-Höchst mit über 35 Jahren Berufserfahrung.

Zuschläge am Sonntag, nachts und am Feiertag: erlaubt, aber begrenzt

Zuschläge für Arbeiten außerhalb der normalen Arbeitszeit, etwa am Sonntag oder in der Nacht, sind grundsätzlich zulässig. Eine gesetzliche Obergrenze existiert nicht, wohl aber Richtwerte: Laut Verbraucherzentrale dürfen solche Zuschläge 100 Prozent der üblichen Vergütung nicht überschreiten, der Preis darf sich also höchstens verdoppeln. Die Verbraucherzentrale Hessen legt die Messlatte niedriger: Sie hält 50 bis 70 Prozent Zuschlag für die Grenze des Branchenüblichen und stellt klar, dass ein Zuschlag auf das Material nicht erlaubt ist, etwa auf einen neuen Zylinder.

Diese Posten gehören nicht auf die Rechnung

Die Verbraucherzentrale nennt außerdem mehrere Posten, die auch nachts und am Feiertag nichts auf der Rechnung verloren haben:

  • „Sofortzuschlag“: Ein Aufpreis dafür, dass der Dienst schnell kommt, ist nicht erlaubt
  • „Bereitstellungszuschlag“: Kosten für den 24-Stunden-Notdienst an sich dürfen nicht umgelegt werden
  • „Spezialwerkzeugkosten“: Das Werkzeug des Monteurs ist Teil der Leistung, kein Extra-Posten
  • Zuschläge auf Material wie einen neuen Schließzylinder

Auch die Anfahrt hat Grenzen: Wer einen Notdienst unter der örtlichen Vorwahl erreicht, zahlt laut Verbraucherzentrale nur die An- und Abfahrt innerhalb der Ortsgrenzen; darüber hinausgehende Beträge können von der Rechnung gestrichen werden. Bei uns stellt sich diese Frage gar nicht: Guckes berechnet keinen Anfahrts- oder Zonenaufschlag, der Festpreis enthält die Anfahrt bereits.

Der beste Schutz vor Überraschungen ist laut Verbraucherzentrale ein verbindlicher Komplettpreis vor der Auftragsvergabe, inklusive Anfahrt und aller Zuschläge. Nennt ein Anbieter am Telefon keinen festen Preis, legen Sie auf und rufen Sie den nächsten an.

So läuft ein seriöser Notdienst-Einsatz ab

Ein seriöser Einsatz außerhalb der Geschäftszeiten unterscheidet sich vom Tagesgeschäft nur beim Preis, nicht beim Ablauf. So läuft es bei unserem Schlüsselnotdienst in Frankfurt:

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1

Anrufen und Lage schildern

Sie erreichen uns unter 069 30 79 11. Der Notdienst ist werktags von 17:00 bis 8:30 Uhr sowie am Wochenende und an Feiertagen besetzt. Schildern Sie kurz: Ist die Tür nur zugefallen oder abgeschlossen? Welches Schloss ist verbaut?

2

Verbindlichen Festpreis am Telefon bekommen

Vor der Anfahrt nennen wir einen verbindlichen Festpreis inklusive Anfahrt und Mehrwertsteuer. Genau dieses Vorgehen empfiehlt auch die Verbraucherzentrale, denn kein seriöser Grund spricht dagegen.

3

Anfahrt ohne Aufschlag

Es gibt keinen Anfahrts- oder Zonenaufschlag. Der Preis, den Sie am Telefon gehört haben, gilt.

4

Ausweiskontrolle und zerstörungsfreie Öffnung

Vor der Öffnung wird geklärt, dass Sie zu der Wohnung gehören. Die Ausweiskontrolle schützt Sie und uns. Danach wird zuerst zerstörungsfrei geöffnet.

5

Ordentliche Rechnung, bei Bedarf Zylindertausch

Sie erhalten eine ordentliche Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Prüfen Sie sie in Ruhe: Niemand ist gezwungen, nicht vereinbarte Posten zu akzeptieren. Falls nötig, ist ein Zylindertausch direkt im Anschluss möglich.

Warten bis zum Morgen: Wann sich das lohnt

Ehrliche Antwort: Nicht jede zugefallene Tür muss nachts geöffnet werden. Die Verbraucherzentrale empfiehlt für solche Fälle sogar einen Notfallplan und bringt es auf die Formel „Hotel ist oft günstiger als Türnotöffnung“. Eine Spontanübernachtung bei Freunden oder im Hotel kann die Nachtöffnung komplett ersetzen. Prüfen Sie deshalb zuerst die Auswege, die gar nichts kosten:

  • Ersatzschlüssel bei Nachbarn, Familie oder Freunden hinterlegt? Ein Anruf kann das Problem sofort lösen.
  • Wohnt noch jemand mit Ihnen? Warten Sie auf Partner oder Mitbewohner mit dem Zweitschlüssel.
  • Mietwohnung: Fragen Sie beim Vermieter oder bei der Hausverwaltung nach, denn dort ist manchmal ein Ersatzschlüssel hinterlegt.
  • Kein Termindruck am Morgen? Dann kann es sich rechnen, auf den günstigeren Tagespreis am Werktag zu warten.

Rechnen Sie kurz nach: Bei Guckes kostet die zugefallene Tür tagsüber ab 85 Euro, nachts und am Feiertag 120 bis 200 Euro. Bei einem Anbieter mit verbindlichem Festpreis ist die Differenz also überschaubar. Die sofortige Öffnung kann sich durchaus lohnen, etwa wenn Sie am nächsten Morgen früh raus müssen. Nennt der erreichte Dienst am Telefon dagegen keinen festen Preis, ist Warten fast immer die sichere Wahl.

Fragen Sie am Telefon nach dem Festpreis für die sofortige Öffnung, und entscheiden Sie dann in Ruhe. Ein seriöser Betrieb nennt den Preis verbindlich und lässt Ihnen die Wahl, ob Sie öffnen lassen oder warten.

Wann Sie nicht warten sollten

Es gibt Situationen, in denen Warten keine Option ist: Wenn der Herd eingeschaltet ist oder ein Kleinkind oder eine pflegebedürftige Person allein in der Wohnung ist, handelt es sich um eine Notfalltüröffnung. Rufen Sie dann die 112, damit Rettungskräfte schnell helfen können. Umgekehrt gilt: Für die einfache Türöffnung ohne Notfall ist der Schlüsseldienst zuständig. Rückt die Feuerwehr dafür trotzdem aus, ist das in der Regel kostenersatzpflichtig (Details regeln die Feuerwehrgesetze und Satzungen der Länder und Kommunen), und geöffnet wird meist nicht zerstörungsfrei.

Überhöhte Nacht-Rechnung: Ihre Rechte in Kürze

Wer die Zwangslage von Ausgesperrten ausnutzt, um weit überzogene Beträge zu fordern, betreibt Wucher. Das hat der Bundesgerichtshof 2020 klargestellt (Az. 1 StR 113/19, nachzulesen bei der Verbraucherzentrale). Bemerkenswert: Schon das Ausgesperrtsein aus der eigenen Wohnung begründet die Zwangslage; es braucht keinen Topf auf dem Herd und kein Kleinkind in der Wohnung. Eine wucherische Preisabrede ist nach § 138 BGB in der Regel nichtig, und Wucher ist nach § 291 StGB sogar strafbar. Wurde gar kein Preis vereinbart, schulden Sie nach § 632 Abs. 2 BGB grundsätzlich nur die übliche Vergütung, nicht jeden geforderten Betrag.

Manche Monteure setzen Ausgesperrte nachts unter Druck, etwa mit der Drohung, die Tür wieder zuzusperren, oder mit einer Fahrt zum Geldautomaten. Für diesen Fall rät die Verbraucherzentrale: Lassen Sie sich nicht einschüchtern, holen Sie notfalls Nachbarn hinzu oder rufen Sie die Polizei unter 110. Wie Sie überzogene Rechnungen im Detail erkennen und welche Rechte Sie im Streitfall haben, lesen Sie ausführlich im Ratgeber Schlüsseldienst-Kosten: Preise verstehen, Abzocke erkennen.

Häufige Fragen

Für die einfache Öffnung einer zugefallenen Tür nennt die Verbraucherzentrale Hamburg 180 Euro am Wochenende oder nachts als „gerade noch angemessen“. Bei Öffnungstechnik Guckes kostet die zugefallene Tür abends, nachts und an Feiertagen je nach Uhrzeit und Aufwand 120 bis 200 Euro, und zwar als verbindlicher Festpreis vor der Anfahrt, ohne Anfahrts- oder Zonenaufschlag.

Eine gesetzliche Grenze gibt es nicht. Die Verbraucherzentrale hält Zuschläge außerhalb der normalen Arbeitszeit für zulässig, solange sie 100 Prozent der üblichen Vergütung nicht überschreiten. Die Verbraucherzentrale Hessen nennt 50 bis 70 Prozent als branchenübliche Obergrenze. Nicht erlaubt sind demnach Zuschläge auf Material sowie „Sofort-“ und „Bereitstellungszuschläge“.

Nur im echten Notfall ist die 112 der richtige Weg, etwa wenn der Herd an ist oder ein Kleinkind allein in der Wohnung ist. Für die einfache Türöffnung ohne Notfall ist der Schlüsseldienst zuständig; rückt die Feuerwehr dafür aus, ist das in der Regel kostenersatzpflichtig, und die Öffnung ist meist nicht zerstörungsfrei.

Grundsätzlich ja, aber nur die übliche Vergütung. Nach § 632 Abs. 2 BGB gilt ohne Preisabsprache die übliche Vergütung als vereinbart, nicht jeder geforderte Betrag. Weit überzogene Forderungen können als Wucher nach § 138 BGB nichtig sein. Am besten kommt es gar nicht so weit: Festpreis am Telefon vereinbaren, bevor jemand losfährt.

Oft ja. Wenn niemand in Gefahr ist und Sie woanders schlafen können, sparen Sie den Nachtzuschlag. Die Verbraucherzentrale formuliert es so: „Hotel ist oft günstiger als Türnotöffnung“. Bei einem Festpreis-Anbieter wie Guckes ist die Differenz zwischen Tag (ab 85 Euro) und Nacht (120 bis 200 Euro) allerdings überschaubar und vorab kalkulierbar.

Nachts, sonntags oder am Feiertag ausgesperrt in Frankfurt?

Öffnungstechnik Guckes nennt Ihnen unter 069 30 79 11 sofort einen verbindlichen Festpreis: abends, nachts und an Feiertagen je nach Uhrzeit und Aufwand 120 bis 200 Euro, inklusive Anfahrt und Mehrwertsteuer.

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